Gesetzliche Grundlage
Der Personalrat findet seine rechtliche Grundlage im Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG) vom 1.2.1996.
Darin beschrieben ist u. A.:
- Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Personalrats
- Aufgaben und Geschäftsführung
- Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist, sowie die Art der Beteiligung
Der gesamte Gesetzestext ist nachzulesen unter www.landesrecht-bw.de/
Seitenbearbeiter:
Personalrat
Letzte Änderung:
14.12.2018