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Kontakt

Büro des Personalrats

Im Neuenheimer Feld 366
69120 Heidelberg
(zum Lageplan)

Tel.: (06221) 54-8271
Fax: (06221) 54-4807
E-Mail: personalrat@
uni-heidelberg.de

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Büro des Personalrats"

 
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Vertretung der schwerbehinderten Menschen

 

Die Schwerbehindertenvertretung stellt sich vor:

  

Vertrauensperson

Sonja Bollheimer

Universitätsbibliothek

Tel. 06221 / (54-) 2125

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail:
sbv@uni-heidelberg.de

 Portrait Sonja Bollheimer

Stellvertreter/innen:

 

Horst Rühle

Personalratsbüro

Tel. 06221 / (54-) 8273

E-Mail: sbv@uni-heidelberg.de

 Horst Ruehle

Stefan Hetzel

Physikalisches Institut

Tel.: 06221 / (54-) 19591

Foto: Stefan Hetzel

Saskia Mayer

Astronomisches Recheninstitut

Tel.: 06221 / (54) 1845

 

  

Schwerbehinderte und Gleichgestellte, sowie Erwerbsgeminderte, die sich auf Stellen beim Arbeitsamt Heidelberg oder der Zentralen Arbeitsvermittlung in Frankfurt (ZAV) oder bei der Universität Heidelberg ohne Ausschreibung auf eine Stelle bewerben, sollten von ihrem Bewerbungsschreiben eine Kopie an die Schwerbehindertenvertretung, Im Neuenheimer Feld 346, 69120 Heidelberg, senden!

Schwerbehinderte haben nach dem Schwerbehindertengesetz das Recht , die Schwerbehindertenvertrauensperson am Vorstellungsgespräch teilnehmen zu lassen. Sollten Sie den Wunsch haben, so teilen Sie dies bei der Terminabsprache ungeniert mit, um eine Terminabsprache mit der Schwerbehindertenvertretung zu ermöglichen.

Schwerbehinderte, die bereits in der Dienststelle beschäftigt sind, werden in allen sie persönlich betreffenden Angelegenheiten von der Schwerbehindertenvertretungvertreten und zu Gesprächen bei der Personalverwaltung begleitet.

 

Wichtige Informationen:

Integrationsvereinbarung

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung - Handreichung des Sozialministeriums

Integrationsfachdienst Heidelberg

Versorgungsämter in Baden-Württemberg

Die Seite für die Schwerbehindertenvertretung

 

 

 

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 19.04.2012