Personalrat >  A - Z >

Betriebsausflug

Dürfen Betriebsausflüge durchgeführt werden?

Ja. Die grundsätzliche Erlaubnis für die Durchführung eines Betriebsausflugs ergibt sich aus der Dienstordnung für die Landesverwaltung. Bei der Universität werden die Betriebsausflüge - im Gegensatz beispielsweise zum Klinikum - dezentral durchgeführt. Der Leiter der Einrichtung/ des Instituts muss die Veranstaltung anordnen.

Muss für den Betriebsausflug Urlaub in Anspruch genommen werden?

Nein, in der Dienstordnung heißt es: Für Gemeinschaftsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflug) darf jährlich ein Arbeitstag in Anspruch genommen werden. Urlaub müsste also nur dann in Anspruch genommen werden, wenn man nicht daran teilnehmen, aber auch nicht arbeiten will.

Gilt bei Betriebsausflügen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?

Da es sich um eine dienstliche Veranstaltung handelt, gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt auch für die Fahrt von und zum Veranstaltungsort. Die Unfallversicherung prüft aber im Einzellfall sehr genau, ob ein Zusammenhang zwischen Unfall und Betriebsausflug besteht oder ob der Unfall dem privaten Bereich zuzuordnen ist. Dies kann z. B. schon dann der Fall sein, wenn der Dienststellenleiter nach Hause gegangen ist und einige Kollegen noch zusammen feiern.

Gibt es bei der Universität Zuschüsse für Betriebsausflüge?

Zentrale Mittel für Betriebsausflüge gibt es keine. Mitunter sponsert der Institutsleiter den Event aus privaten Mitteln.

 

 


 

 

Seitenbearbeiter: Uh
Letzte Änderung: 01.10.2019
zum Seitenanfang/up