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Büro des Personalrats

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Büro des Personalrats

 

Aktuelles

Willkommen auf der Homepage des Personalrats. Hier informieren wir Sie über Fragen rund um den Arbeitsplatz Universität. Wenn Sie Informationen vermissen oder Anregungen haben, teilen Sie uns das bitte mit.

2024

  • 25.03.2024 Dienstvereinbarung BEM

    Am 14. März 2024 wurde die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BEM) unterschrieben.

    Aus der Präambel:
    Gesundheit und Wohlbefinden sind für Motivation, Leistungsfähigkeit und Identifikation mit dem Beruf und dem Arbeitgeber wichtige Voraussetzungen. Es ist daher das gemeinsame Ziel der Dienststelle, des Personalrats sowie der Schwerbehindertenvertretung die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und zu erhalten. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist Teil der  Gesundheitsförderung und -erhaltung im Rahmen der betrieblichen Prävention und als verpflichtende Aufgabe des Arbeitgebers in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Dabei stellt das BEM Verfahren einen ergebnisoffenen, vom Fürsorgegedanken getragenen Suchprozess mit dem Ziel der Arbeitsplatzsicherung dar.

    Die DV BEM können Sie auf dieser Seite herunterladen (nur aus dem Netz der Universität).

    SAVE-THE-DATE: Am 30. April findet im Hörsaal 12a der Neuen Uni von 13:00 bis 14:30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema BEM statt.

     
  • 15.03.2024 ECHOLOT Ausgabe 01/2024 erschienen

    Die neue Ausgabe des Newsletters des Personalrats wurde per E-Mail an die Beschäftigten geschickt. Folgende Themen werden behandelt:
     
  • Inflationsausgleich
  • 10,14 Prozent
  • TV-L § 37, Ausschlussfrist
  • Umfrage zur Schließung der Universitätsverwaltung und der UB zwischen Weihnachten und Neujahr
  • Gastbeitrag der ver.di.Betriebsgruppe

Aus dem internen Netz der Universität können Sie das ECHOLOT hier herunterladen. Falls Sie das ECHOLOT nicht per E-Mail erhalten haben, mailen Sie bitte an die Redaktion des Newsletter.

Alle Ausgaben des ECHOLOTs und ältere Ausgaben des ECHOs finden Sie auf dieser Seite.

 

  • 01.03.2024 Update Auszahlungszeitpunkt der Inflationsausgleichsprämie

    Auf Anfrage hat das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg über den Hauptpersonalrat mitgeteilt, dass der schnellstmögliche Zeitpunkt der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie der reguläre Zahltag am 28. März ist. Erklärt wird die zeitliche Verzögerung mit der komplexen Prüfung der Anspruchsberechtigten sowie die Entscheidung die Prämie allen anspruchsberechtigten Tarifbeschäftigten die Auszahlung zum gleichen Zeitpunkt zu ermöglichen.

     

  • 09.02.2024 Wahlvorstand für die Personalratswahlen 2024

Am 05. Februar hat sich der Wahlvorstand für die Personalratswahlen an der Universität Heidelberg im Juli 2024 konstituiert. Der Wahlvorstand setzt sich aus dieser Personen zusammen:
 

  • Vorsitzende Susen Pätzold               -- Ersatzmitglied Jürgen Schölles
  • Stellvertretung Daniela Fabian          -- Ersatzmitglied Julia Schwarz
  • Mitglied Andreas Mikovari                 -- Ersatzmitglied Markus Henkes

Weitere und stets aktuelle Informationen zur Personalratswahl an der Universität Heidelberg lesen Sie auf dieser Seite (nur aus dem Netz der Universität).

Der Wahlvorstand ist unter der E-Mail-Adresse pr-wahlvorstand@uni-heidelberg.de zu erreichen.

 

  • 26.01.2024 ?WHAAAT? - Die Sprechstunde des Personalrats

Im Sommer 2024 finden erneut reguläre Personalratswahlen statt. Es braucht immer motivierte und engagierte Menschen - aus allen Bereichen und allen Berufsgruppen der Universität - die sich zur Wahl aufstellen lassen und bereit sind im Personalrat die Rechte der Beschäftigten zu vertreten.

Wenn Sie Interesse haben, dann melden Sie sich bei uns und wir können in einem persönlichen Gespräch die Arbeit des Personalrats vorstellen und erklären.

Zusätzlich bieten wir eine offene Sprechstunde des Personalrats an, um die Arbeit des Personalrats vorzustellen. Dabei möchten wir in ca. 30 Minuten über die Kernthemen, die uns in unserer Arbeit oft begleiten, berichten, gerne mit anschließender Diskussion und Austausch!
 

Kurzvorträge im Rahmen der Sprechstunde

Kurzvorträge im Rahmen der Sprechstunde
Montag, 16.10. 10:30 Uhr online
Dienstag, 14.11. 14:30 in Präsenz
Mittwoch, 13.12. 16:30 Uhr online
Donnerstag, 11.01. 12:00 in Präsenz
Freitag, 16.02. 9:00 Uhr online
Montag, 11.03.  14 Uhr Abschlussveranstaltung in Präsenz im Personlratsbüro

2023

  • 20.12.2023 ECHOLOT Ausgabe 04/2023 erschienen

Die neue Ausgabe des Newsletters des Personalrats wurde per E-Mail an die Beschäftigten geschickt. Folgende Themen werden behandelt:

  • Einigung in der dritten Runde – Tarifergebnis 2023
  • Kampfkraft Streikbeteiligung
  • "Weihnachtsgeld" 2023
  • Jobrad – win-win-win?
  • An der Uni gibt es keine Scheißtage!
  • Zählen Ausbildungszeiten mit?
  • ChatGPT – Was Arbeitgeber und Beschäftigte beachten sollten
  • Ufbasse!

Aus dem internen Netz der Universität können Sie das ECHOLOT hier herunterladen. Falls Sie das ECHOLOT nicht per E-Mail erhalten haben, mailen Sie bitte an die Redaktion des Newsletter.

Alle Ausgaben des ECHOLOTs und ältere Ausgaben des ECHOs finden Sie auf dieser Seite.

 

  • 09.12.2023 Tarifrunde 2023 - Update -

Es ist geschafft! Die Verhandlungen haben sich bis in den Samstagmorgen hingezogen und es wurden u.a. diese für uns relevanten Einigungen erzielt:
 

Tabellenwirksame Entgelterhöhung

01.10.2023: keine Erhöhung ("Nullrunde")
01.11.2024: 200 Euro
01.02.2025: +5,5 Prozent, mindestens 140 Euro [der Mindesterhöhungsbetrag beider Erhöhungsschritte zusammen beträgt 340 Euro]

Für Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikant*innen werden die Entgelte ab dem 1. November 2024 um 100 Euro und ab dem 1. Februar 2025 um 50 Euro erhöht.
 

Steuer- und abgabenfreie Zahlungen ("Inflationsabmilderungsprämie")

Insgesamt 3.000 Euro, verteilt auf 11 Monate:
  
Dezember 2023: 1.800 Euro
Ab Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Zahlung in Höhe von 120 Euro

Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Praktikant*innen erhalten 1.000 Euro im Dezember 2023, sowie von Januar bis zum Oktober 2024 monatlich jeweils 50 Euro

Die Auszahlung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, für Dezember und die ersten Monate im neuen Jahr gegebenenfalls nachträglich.
 

Übernahme nach der Ausbildung

Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens befriedigend ist, werden unbefristet übernommen. Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens ausreichend ist, werden zunächst für 12 Monate befristet übernommen.
 

Laufzeit

Die Laufzeit beträgt 25 Monate, also bis zum 31. Oktober 2025.


TV Stud

Auch wenn es in dieser Tarifrunde keine Tarifierung der Arbeitsbedingungen für die über 300.000 studentische Beschäftigen gibt, konnten ein Einstieg und erste Teilerfolge erzielt werden. Für studentische Beschäftigte ohne Abschluss gibt es zum Sommersemester 2024 erstmalig einen Mindest-Stundenlohn von 13,25 Euro, der zum Sommersemester 2025 auf 13,98 Euro steigt. Außerdem wurden Mindestvertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte auf ein Jahr eingeführt.


Die Einigung soll zeit- und inhaltsgleich auf die Beamt*innen übertragen werden.
 

Download:

TV-L Tarifeinigung 2023

TV-L Inflationsausgleich

Prognose Entgelttabelle 2024

Prognose Entgelttabelle 2025

Links:

ver.di

GEW


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08.12.2023: Am 07.12.2023 startete die zweitägige dritten Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeberseite hat ein Angebot vorgelegt, welches von der Gewerkschaftsseite aber abgelehnt wurde. Wie dieses Angebot konkret ausgesehen hat, ist jedoch nicht bekannt.

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30.11.2023: Eine Sonderausgabe des ECHOLOT über das Thema Streik ist erschienen:

  • Allgemeines zur Tarifrunde
  • Das Streikrecht – Ein Grundrecht!
  • Gastbeitrag Gewerkschaft
  • Gastbeitrag: Warum lohnt es sich zu streiken?

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17.11.2023: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat auch beim zweiten Verhandlungstermin am 2.-3. November 2023 keine Bereitschaft gezeigt, die Leistung der Beschäftigten bei den Ländern anzuerkennen!

Die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder in Potsdam ist ohne Ergebnis geblieben. Die Arbeitgeber haben auch in der zweiten Runde kein Angebot vorgelegt und alle wesentlichen Forderungen und Erwartungen rundweg abgelehnt.

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27.10.2023: Die Gewerkschaft ver.di hat im Namen aller beteiligten Gewerkschaften die Lohntabelle des TV-L mit Wirkung zum 30.09.2023 gekündigt. Dies betrifft rund 1,2 Millionen Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen).
 

Die Gewerkschaften gaben am Anfang Oktober ihre Forderungen zur Tarifrunde bekannt:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5%, mindestens 500 €
  • Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 200 €
  • Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden
  • Laufzeit: 12 Monate

Weitere Erwartungen der Gewerkschaften sind u.a.:

  • Tarifvertrag für studentischen Beschäftigten
  • zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten inklusive Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
     

Nach der ersten Verhandlungsrunde am 26.10.2023 zeigt sich die Gewerkschaftsseite enttäuscht und fordert die Arbeitgeber auf, im Rahmen der zweiten Verhandlungsrunde am 2. und 3. November ein Angebot vorzulegen.
 

Informationen zu den anstehenden Verhandlungen und dem weiteren Verlauf finden Sie auf folgenden Seiten:

 

  • 09.10.2023 ?WHAAAT? - Die Sprechstunde des Personalrats

Im Sommer 2024 finden erneut reguläre Personalratswahlen statt. Es braucht immer motivierte und engagierte Menschen - aus allen Bereichen und allen Berufsgruppen der Universität - die sich zur Wahl aufstellen lassen und bereit sind im Personalrat die Rechte der Beschäftigten zu vertreten.

Wenn Sie Interesse haben, dann melden Sie sich bei uns und wir können in einem persönlichen Gespräch die Arbeit des Personalrats vorstellen und erklären.

Zusätzlich bieten wir eine offene Sprechstunde des Personalrats an, um die Arbeit des Personalrats vorzustellen. Dabei möchten wir in ca. 30 Minuten über die Kernthemen, die uns in unserer Arbeit oft begleiten, berichten, gerne mit anschließender Diskussion und Austausch!

 

  • 06.10.2023 ECHOLOT Ausgabe 03/2023 erschienen

Die neue Ausgabe des Newsletters des Personalrats wurde per E-Mail an die Beschäftigten geschickt. Folgende Themen werden behandelt:
 

  • Einladung zur Gesundheitswoche
  • Information zur Personalratswahl 2024
  • Ausschreibungsverzicht für Stellen
  • Stellenbesetzung
  • Die Gefährdungsanzeige
  • Ein Hinweis des Personalrats zur Beantragung von Telearbeit
  • Rechtsmeinung Telearbeit
  • Ein Hinweis des Personalrats zum Stufenaufstieg an der Medizinischen Fakultät Mannheim
  • Zulagen für MTAs, CTAs, BTAs und andere Berufsgruppen der Universitätskliniken
  • Arbeitszeitbetrug
  • Das Verbandbuch im Falle eines Arbeitsunfalls
  • Gastkommentar zur Digitalisierung an der Universität Heidelberg

Aus dem internen Netz der Universität können Sie das ECHOLOT hier herunterladen. Falls Sie das ECHOLOT nicht per E-Mail erhalten haben, mailen Sie bitte an die Redaktion des Newsletter.

Alle Ausgaben des ECHOLOTs und ältere Ausgaben des ECHOs finden Sie auf dieser Seite.

 

  • 27.09.2023 Personalversammlung am 12.10.2023

Der Personalrat der Universität Heidelberg möchte Sie vorab über die Personalversammlung informieren:
Donnerstag, 12. Oktober 2023 um 9:00 Uhr in der Neuen Aula in der Altstadt.

Um den Beschäftigten der Medizinischen Fakultät in Mannheim die Teilnahme zu erleichtern wird die Versammlung zusätzlich in den Raum S 48 im Gebäude TPMA2 (1. OG) der UMM übertragen.

Da es sich um eine reguläre Personalversammlung handelt, kann die Veranstaltung aus rechtlichen Gründen nicht mehr an den Arbeitsplatzrechner gestreamt werden.

Wir begrüßen unsere neue Rektorin Prof. Dr. Melchior, die sich im Rahmen dieser Versammlung den Beschäftigten vorstellen wird.

Weitere Themen und Informationen werden in der ersten Oktoberwoche mit einer offiziellen Einladung verschickt.

Bis einschließlich den 06.10.2023 können Sie wie immer auch Fragen an den Personalrat senden, die, außer es handelt sich um persönliche Anliegen, auf der Versammlung behandelt werden. Bitte senden Sie ihre Fragen und Anliegen an sekretariat@personalrat.uni-heidelberg.de.  

Hinweis: Die Lagepläne der Versammlungsorte finden Sie auf dieser Seite.
 

  • 07.07.2023 Deutschlandticket Job BW für Landesbeschäftigte der Medizinischen Fakultät Heidelberg

    Wie auf dieser Seite schon am 03. Mai 2023 beschrieben, können Landesbeschäftigte der Medizinischen Fakultät MANNHEIM seit Anfang Mai das Deutschlandticket Job BW im Intranet der UMM bestellen. Sie erhalten dadurch den 5-prozentigen Bundeszuschuss und weitere 25 Euro Zuschuss vom Land Baden-Württemberg, sodass das Jobticket sie nach allen Abzügen nur 21,55 Euro kostet. Der Landeszuschuss wird von der LBV über die UMM mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt.

    Dies könnte für die Landesbeschäftigte der Medizinischen Fakultät HEIDELBERG auch so sein. Wenn es denn die Klinikumleitung hinbekäme, entsprechende Verträge mit der rnv abzuschließen. Leider ist es noch nicht so weit. So sind aktuell Landesbeschäftigte der Medizinischen Fakultät Heidelberg gezwungen, das von der Klinik und der Parkraumbewirtschaftung nur mit 25% Zuschuss unterstütztes Jobticket zu kaufen. Eine andere Möglichkeit wird ihnen nicht angeboten.
     

    Folgende Fragen stehen im Raum:

    1. Kann dieses Ticket in der 12-monatigen Mindestlaufzeit in ein Deutschlandticket Job BW gewandelt werden?

    2. Werden rückwirkend zum Mai 2023 die Mehrkosten der teureren Klinik-finanzierten Jobtickets ausgeglichen?

    Und last but not least: Wann schafft es das Klinikum Heidelberg den Landesbeschäftigte der Medizinischen Fakultät Heidelberg das Ihnen seit Mai 2023 zustehende Deutschlandticket Job BW anzubieten?
     

    Bei weiteren Fragen können Sie das Kontaktformular im Intranet der UKHD nutzen: https://intranet.krz.uni-heidelberg.de/index.php?id=3860 (Kontaktformular) oder zum Durchklicken im Intranet https://intranet.krz.uni-heidelberg.de/index.php?id=3855 (Kontakt zum Klinikumvorstand). Beide Links sind nur aus dem UKHD-Netz erreichbar.

     

  • 21.06.2023  Dokumente zum Nachweisgesetz (NachwG) [siehe Artikel im ECHOLOT 02/2023]

    Begleitscheiben - Niederschrift - Niederschrift für Praktikanten - Praktikumsvertrag - Vertragsmuster TVdS-L - Vertragsmuster kurzfristige Beschäftigung - Vertragsmuster Auszubildende - Vertragsmuster Eingliederungszuschuss

     
  • 21.06.2023 ECHOLOT Ausgabe 02/2023 erschienen

Die neue Ausgabe des Newsletters des Personalrats wurde per E-Mail an die Beschäftigten geschickt. Folgende Themen werden behandelt:

  • Das Nachweisgesetz (NachwG)
  • Arbeitsunfall/Wegeunfall
  • Senatswahl online - so einfach ist hochschulpolitische Teilhabe

Aus dem internen Netz der Universität können Sie das ECHOLOT hier herunterladen. Falls Sie das ECHOLOT nicht per E-Mail erhalten haben, mailen Sie bitte an die Redaktion des Newsletter.

Alle Ausgaben des ECHOLOTs und ältere Ausgaben des ECHOs finden Sie auf dieser Seite.

 

  • 03.05.2023 Deutschlandticket Job BW für Universitätsbeschäftigte der Medizinischen Fakultäten in Heidelberg und Mannheim

    Universitätsbeschäftigte bei den Medizinischen Fakultäten in Heidelberg und Mannheim werden von der Personalabteilung der Kliniken verwaltet. Sie erhalten jedoch als Landesbeschäftigte zusätzlich 25 Euro Zuschuss auf das Jobticket.

    Im Detail wird dies auf der Webseite des Jobticket BW so beschrieben:
    "Wenn Sie zum wissenschaftlichen (klinisch und nicht-klinisch), medizinischtechnischen oder Verwaltungspersonal der Medizinischen Fakultät der Universität gehören und am Uniklinikum tätig sind, sind Sie unmittelbar beim Land beschäftigt (§12 Abs. 1, Satz 1 Universitätsklinika-Gesetz) und damit grundsätzlich zuschussberechtigt. Personalwirtschaftlich werden Sie jedoch vom Universitätsklinikum betreut (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Universitätsklinika-Gesetz). Daher müssen Sie Ihren Antrag auf den Zuschuss zum JobTicket BW bei der Personalverwaltung des Uniklinikums stellen. Hinweis: Möglicherweise bietet Ihr Universitätsklinikum für Sie bereits ein bezuschusstes Jobticket an. In diesem Fall haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen dem JobTicket BW und dem Jobticket des Universitätsklinikums. Sie können den Zuschuss für das JobTicket BW aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie auf das andere bezuschusste Jobticket verzichten (Nummer 5.3 der Anordnung „JobTicket BW“), ggf. einschließlich damit verknüpfter Parkberechtigung oder anderer Vorteile."


    So funktioniert das in der Praxis:

    1. Universitätsbeschäftigte bei den Medizinischen Fakultäten in Heidelberg und Mannheim erwerben ein Jobticket für 46,55 Euro

    2. Sie melden diesen Kauf (mit Nachweis des Erwerbs) der Personalabteilung der Klinik

    4. Diese wiederum meldet den Erwerb des Jobtickets dem LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung, Baden-Württemberg)

    5. Das LBV überweist der Klinik 25 Euro Landeszuschuss

    6. Die Klinik leitet diesen Zuschuss mit dem Monatsgehalt an die Beschäftigten weiter

    Durch diese Meldung der UMM an die LBV wandelt sich das ursprüngliche rnv-Jobticket zum subventionierten JobTicket BW des Landes. Dieses kostet dann nur 21,55 Euro.

     

  • 28.03.2023 ECHOLOT Ausgabe 01/2023 erschienen

Die neue Ausgabe des Newsletters des Personalrats wurde per E-Mail an die Beschäftigten geschickt. Folgende Themen werden behandelt:

  • Das "Deutschland Ticket Job HD"
  • Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – Handlungsaufforderung an die Dienststelle
  • TV-L: Einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten bei Einstellung
  • TV Radleasing BW
  • Werbungskosten: Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
  • Die Schwerbehindertenvertretung und ihre Aufgaben
  • Beihilfe für Arbeitnehmer:innen

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Alle Ausgaben des ECHOLOTs und ältere Ausgaben des ECHOs finden Sie auf dieser Seite.

 

  • 20.02.2023 Gefährdungsanzeige


    Wie in Echolot 4/2022 angekündigt, finden Sie hier ein Informationsblatt zur Gefährdungsanzeige und ein entsprechendes Formular, um eine mögliche Gefährdung der personalverwaltenden Stelle anzuzeigen.

    Sollten Sie zu dem Themenkomplex Fragen haben, wenden Sie sich bitte an sekretariat@personalrat.uni-heidelberg.de.

2022

  • 22.12.2022 ECHOLOT Ausgabe 04/2022 erschienen

Die neue Ausgabe des Newsletters des Personalrats wurde per E-Mail an die Beschäftigten geschickt. Folgende Themen werden behandelt:

  • Telearbeit gewährt, aber der Umfang bleibt strittig. Was nun?
  • Telearbeit: "Datenschutz und Informationssicherheit"
  • Bericht von der Personalversammlung (11.10.2022)
  • Gefährdungsanzeige
  • Ergebnis der SBV Wahl (10.11.2022)
  • Zusammenspiel zwischen SBV und Personalrat
  • Bericht der JAV - Initiativanträge
  • Gastbeitrag der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC): Telearbeit, Teilzeitarbeit, Beurlaubung – Gut zu wissen !!!

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Alle Ausgaben des ECHOLOTs und ältere Ausgaben des ECHOs finden Sie auf dieser Seite.

 

  • 14.10.2022 Unterlagen zur Dienstvereinbarung Telearbeit

    finden Sie auf dieser Webseite des Personalrats (mit Anmerkung des Personalrats zum, Umfang der Telearbeit) oder auf der Webseite der Dienststelle. (Beide Webseiten sind nur im Campusnetz verfügbar).

    Bei Fragen oder Schwierigkeiten bei der Einigung über die Telearbeit mit Ihrer Führungskraft oder Ihrer Einrichtung wenden Sie sich bitte gerne an uns: Tel.: (06221) 54-8271 oder E-Mail: sekretariat@personalrat.uni-heidelberg.de

    Bitte nutzen Sie zusätzlich zu den von der Dienststelle geforderten Unterlagen auch das Antragsformular des Personalrats. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Personalrat bei der Ablehnung ihres Antrags beteiligt wird.


     
  • 13.10.2022 Aktuelles zur Wahl der Schwerbehinderten­vertretung

    Auf der Webseite der Schwerbehindertenvertretung finden Sie weitere Informationen (u.a. die Bekanntmachung der Bewerbenden) zur Wahl der neuen Schwerbehindertenvertretung  an der Universität Heidelberg am 10. November 2022.

     
  • 10.10.2022 Anfahrt zur Personalversammlung am 11.10.2022
     

    • Ort Sporthalle im ISSW, INF 700.

    • https://www.issw.uni-heidelberg.de/institut/sonstiges/anfahrt.html

    • Für die Zeitdauer der Personalversammlung gibt es eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen (ohne Berechtigungsnachweis).

    • Die Buslinie 37 hält direkt am ISSW.

    • Die Buslinien 31 und 32 halten am Studierendenwohnheim - 10 Minuten Fußweg zum ISSW.

     

  • 10.10.2022 Themen der Personalversammlung am 11.10.2022

    • Begrüßung durch die Personalratsvorsitzende Doris Weibel

    • Grußwort des Rektors Prof. Dr. Dr. h.c. Bernhard Eitel

    • Gastbeitrag zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), (Prof. Dr. Karlheinz Sonntag)

    • Gastbeitrag zur Gefährdungsanzeige, GUV/Fakulta (Max Jätzold)

    • Psychosoziale Beratungsstelle (Annette Bellm)

    Pause mit Pausenexpress und GUV/Fakulta-Stand (Foyer)

    • Raumtemperaturen am Arbeitsplatz (Nico Biedermann)

    • Gastbeitrag der Gewerkschaft ver.di (Kathrin Biro)

    • Rechenschaftsbericht des Personalrats (Doris Weibel)

    • Beitrag des Hauptpersonalrats (Hartmut Tielitz)

    • Beitrag des Kanzlers Dr. Holger Schroeter
     

    Die Teilnahme an der Personalversammlung hat keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes zur Folge.

    Soweit Personalversammlungen bei Teilzeitbeschäftigten außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, ist den Teilnehmern Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren.


    Die Kosten, die durch die Teilnahme an Personalversammlungen entstehen, werden in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes [von Ihrer Einrichtung] erstattet.

     

  • 19.09.2022 Wahlausschreiben SBV Wahl

    Für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und deren Stellvertretung am 10.11.2022 kann das Wahlausschreiben hier heruntergeladen werden.

     
  • 19.09.2022 Personalversammlung am 11.10.2022

    Der Personalrat der Universität Heidelberg möchte Sie vorab über die Personalversammlung am Dienstag, 11. Oktober 2022, 9:00 Uhr, informieren.

    Unsere Personalversammlung steht ganz unter dem Motto „Beschäftigtengesundheit“. Wir haben verschiedene Referenten zu den Themen „Temperaturen am Arbeitsplatz“, „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ und „Gefährdungsanzeige“ angefragt und freuen uns auf rege Diskussionen. Eine Einladung mit Tagesordnungspunkten wird rechtzeitig verschickt. Fragen an den Personalrat können schon jetzt an sekretariat@personalrat.uni-heidelberg.de gesendet werden.

    Die Personalversammlung wird in Präsenz am ISSW, Sporthalle INF 700, stattfinden. Die Bestuhlung vor Ort erfolgt regelkonform nach den aktuellen Corona-Hygienemaßnahmen. Für die Kolleginnen und Kollegen der Medizinischen Fakultät Mannheim wurde versucht, ein Raum für eine Übertragung der Versammlung zu finden, allerdings stehen keine geeigneten Räumlichkeiten wegen des laufenden Semesters zur Verfügung.

    Da es sich um eine reguläre Personalversammlung und nicht um eine Personalinfoveranstaltung handelt, kann die Veranstaltung aus rechtlichen Gründen nicht mehr an den Arbeitsplatzrechner gestreamt werden. Von etwaigen Nachfragen dazu bitten wir abzusehen.

     
  • 24.08.2022 Antrag auf Telearbeit

Bitte nutzen Sie zusätzlich zu den von der Dienststelle geforderten Unterlagen auch das Antragsformular des Personalrats. Nur so kann sichergestellt werdden, dass der Personalrat bei der Ablehnung ihres Antrags beteiligt wird.

 

  • 29.07.2022 ECHOLOT Ausgabe 03/2022 erschienen

Die neue Ausgabe des Newsletters des Personalrats wurde per E-Mail an die Beschäftigten geschickt. Folgende Themen werden behandelt:

  • § 37 TV-L - Ausschlussfrist
  • Rechte, Pflichten & Grenzen des Personalrats
  • Tätigkeiten des Personalrats
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Teil 1
  • Befristung von wissenschaftlichen Hilfskräften zum Teil unwirksam
  • Wie hilft die Schwerbehindertenvertretung?

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Alle Ausgaben des ECHOLOTs und ältere Ausgaben des ECHOs finden Sie auf dieser Seite.

 

  • 28.07.2022 Musterformular


    Das Musterformular zur Geltendmachung von Ansprüchen gemäß § 37 TV-L finden Sie hier.

     
  • 18.07.2022 Auszug aus der Arbeitsschutzrichtlinie Raumtemperatur

4.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C

(1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.:

    • schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,

    • besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder

    • hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.

In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.

(2) Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.

Beispielhafte Maßnahmen:
a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
g) Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
h) Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)

(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne

    • technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),

    • organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder

    • persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung),

wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.

(4) Technische Maßnahmen, die die Lufttemperatur reduzieren und dabei die absolute Luftfeuchte erhöhen, dürfen zu keiner Erhöhung der physischen Belastung der Beschäftigten führen. Dies ist gegeben, wenn die Wertepaare nach Tabelle 5 nicht überschritten werden. Zudem sind gemäß Punkt 6.6 der ASR A3.6 „Lüftung“ die Prüf- und Wartungsintervalle sachgerecht festzulegen, um die hygienischen Eigenschaften entsprechender Anlagen und der Raumluft zu gewährleisten.

Maximale relative Luftfeuchte entsprechend einer absoluten Luftfeuchte von ca. 11,5 gW/kgtr.L (g Wasser pro kg trockener Luft):

Lufttemperatur - relative Luftfeuchte
+26 °C - 55 %
+28 °C - 50 %
+30 °C - 44 %
+32 °C - 39 %
+35 °C - 33 %
Hinweis:
Die Wertepaare der Tabelle 5 werden auch als „Schwülegrenze“ bezeichnet. Für den Bereich der Lufttemperatur von +20 °C bis +26 °C sind die Wertepaare der Schwülegrenze in Tabelle 2 der ASR A3.6 „Lüftung“ angegeben.

(5) Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden

 

 

Die älteren Meldungen finden Sie auf unserer Archiv-Seite.

 

 

 

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 27.03.2024
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