Gesetzliche Grundlage - das Landespersonalvertretungsgesetz
Der Personalrat findet seine rechtliche Grundlage im Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG) vom 1.2.1996.
Darin beschrieben ist u. A.:
- Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Personalrats
- Aufgaben und Geschäftsführung
- Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist, sowie die Art der Beteiligung
Der gesamte Gesetzestext in der aktuellen Version ist nachzulesen unter www.landesrecht-bw.de/
Aktuelles zur geplanten Verschlechterung der Mitbestimmung
Im Zusammenhang mit dem neuen Dienstrechtsreformgesetz sind auch einige Änderungen am Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) geplant. Manche sind unkritisch oder rein redaktioneller Natur, doch andere enthalten Sprengstoff – sollten diese so umgesetzt werden, würde dies zu einer deutlichen Verschlechterung des LPVG und damit IHRER Rechte führen!
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