Gesetzliche Grundlage - das Landespersonalvertretungsgesetz

Der Personalrat findet seine rechtliche Grundlage im Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG) vom 1.2.1996.

Darin beschrieben ist u. A.:

  • Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Personalrats
  • Aufgaben und Geschäftsführung
  • Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist, sowie die Art der Beteiligung

Der gesamte Gesetzestext in der aktuellen Version ist nachzulesen unter www.landesrecht-bw.de/

 

Aktuelles zur geplanten Verschlechterung der Mitbestimmung

Im Zusammenhang mit dem neuen  Dienstrechtsreformgesetz sind auch einige Änderungen am Landespersonalvertretungsgesetz  (LPVG)  geplant. Manche  sind  unkritisch oder rein redaktioneller Natur, doch andere enthalten Sprengstoff  –  sollten diese so umgesetzt werden, würde dies zu einer deutlichen Verschlechterung des LPVG und damit IHRER Rechte führen!

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Von der Gewerkschaft ver.di

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Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 23.11.2010