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Kontakt

Büro des Personalrats

Im Neuenheimer Feld 366
69120 Heidelberg
(zum Lageplan)

Tel.: (06221) 54-8271
Fax: (06221) 54-4807
E-Mail: personalrat@
uni-heidelberg.de

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Büro des Personalrats"

 

Personalversammlungen und Teilpersonalversammlungen

Mindestens einmal jährlich findet – abwechselnd in der Altstadt bzw. im Neuenheimer Feld – eine Personalversammlung statt. Eine Personalversammlung muss auch statt­finden, wenn mindestens ein Viertel der Beschäftigten dies beantragt.

 
Die Personalversammlung findet während der Arbeitszeit statt. Den Beschäftigten ist – sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen – die Teilnahme zu ermög­lichen. Teilnahmeberechtigt sind auch je ein Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeit­gebervereinigung sowie der Leiter der Dienststelle.
 
In der Personalversammlung werden neben dem Tätigkeitsbericht des Personalrats aktu­elle Themen zu Tarif- und Sozialangelegenheiten behandelt. Die anwesenden Beschäf­tigten können dem Personalrat Anträge unterbreiten.
 
Des Weiteren hat der Personalrat gemäß §49 (3) des LPVG die Möglichkeit, Teilpersonalversammlungen für einen bestimmten Personenkreis der Dienststelle einzuberufen.

Berichte von den Personal- und Teilpersonalversammlungen

(Der Zugriff ist jeweils auf das Campus-Netz beschränkt)

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 07.03.2011