Aktuelles
Willkommen auf der Homepage des Personalrats. Hier informieren wir Sie über Fragen rund um den Arbeitsplatz Universität. Wenn Sie Informationen vermissen oder Anregungen haben, teilen Sie uns das bitte mit. Kontakt
-
14.05.2012 Am 3. Mai hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Hinweise zur Umsetzung des am 01. Januar in Kraft getretenen Familienpflegezeitgesetzes gegeben. Damit wird es jetzt auch Beschäftigten des Landes gestattet, Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen. Familienpflegezeit ermöglicht das Reduzieren der Wochenarbeitszeit bei aufgestocktem Gehalt. Das hierdurch gewährte (zinslose) Darlehen ist jedoch wieder zurückzuzahlen. Informationen gibt das BMFSFJ auf http://www.familien-pflege-zeit.de/.
-
27.04.2012 Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben jüngere Beschäftigte einen höheren Urlaubsanspruch: Die altersabhängige Staffelung des Erholungsurlaubs verstößt gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Die Arbeitgeber wollen nun mit den Gewerkschaften eine diskriminierungsfreie Regelung aushandeln. Bis dahin sollen die Fristen für die Übertragbarkeit des Urlaubsanspruchs - auch rückwirkend für das Jahr 2011 - verlängert werden. Betroffene, die in den nächsten Monaten aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, sollten jedoch ihre Ansprüche gegenüber der Dienststelle schriftlich anmelden.
-
23.03.2012 Jahressonderzahlung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses: Bestand das Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Kalenderjahres, wird der Anspruch auf die Jahressonderzahlung anteilig gekürzt. Entgegen z. T. anders lautender Rechtsprechung berechnet das LBV die berücksichtigungsfähigen Monate nur aus dem jeweils laufenden Arbeitsverhältnis; Zeiten, die vor einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses liegen, bleiben unberücksichtigt. Betroffenen wird empfohlen, ihre Ansprüche zur Wahrung der sechsmonatigen Ausschlussfrist schriftlich geltend zu machen.
-
23.03.2012 Die Entgeltordnung (EGO) zum TV-L ist ab 01.01.2012 in Kraft getreten. Für die nach dem 31.10.2006 eingestellten Beschäftigten bedeutet dies, dass sie einen Antrag auf Eingruppierung nach der EGO stellen können. Der Antrag muss in diesem Jahr gestellt werden.Ob dies sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Eine erste Abschätzung erhalten Sie bei der Personalabteilung oder beim Personalrat.
-
14.05.2012 Erholungsurlaub verfällt bei Krankheit nicht. Die bislang praktizierte Regelung, dass Erholungsurlaub verfällt, der bis zum 30. September des Folgejahres wegen langer Krankheit nicht genommen werden konnte, ist mit europäischem Recht nicht vereinbar. Das bedeutet, dass diese Urlaubsansprüche nach der Genesung auch nach dem 30.09. in Anspruch genommen werden können. Hat der Arbeitsvertrag zwischenzeitlich geendet, ist der verfallene Urlaub ggf. auszuzahlen. Diese Regelung gilt nach jüngst ergangener Rechtsprechung auch für die Beamtinnen und Beamten. Änderungen bei der Berechnung des Urlaub ergeben sich u. U. auch bei Arbeitszeitänderungen (z. B. von ganztags auf halbtags). Betroffene sollten sich im Einzelfall an die Personalabteilung bzw. an den Personalrat wenden.
-
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung bietet seit einer Weile die Möglichkeit, unter dem Menuepunkt „Service“ des Kundenportals Beihilfeanträge auch online an das LBV zu verschicken: http://www.lbv.bwl.de/kundenportal/. Bereits getestet, bietet das Verfahren den Vorteil, dass der Antrag sofort beim LBV verfügbar ist; der bis zu 10 Tagen dauernde Dienstpostweg entfällt. Möglicherweise werden diese Anträge beim LBV auch vorrangig behandelt. Nachteilig sind die etwas aufwändigere Antragstellung und vor allem die Notwendigkeit, alle Belege durch Einscannen zu digitalisieren.
-
Bei Unfällen von Beschäftigten (auch wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften) ist eine Unfallmeldung auszufüllen und an die Personalabteilung zu schicken. Studentinnen und Studenten müssen Unfälle innerhalb der Uni an das Studentenwerk melden, das dann die Unfallmeldung an die Unfallkasse veranlasst.
-
Stellenangebote der Universität werden außer auf den "gelben Zetteln" auch online veröffentlicht. Dort werden sie in der Regel schon früher angezeigt. Es lohnt sich also ein Besuch des Online-Stellenmarkts. Beachten Sie neben den Aktuellen Angeboten ggf. auch die Offenen Stellen der Universitätsmedizin Mannheim. Dort finden sich auch die Stellenangebote der Medizinischen Fakultät Heidelberg-Mannheim. Dort wird derzeit übrigens ein Online-Bewerbungsportal eingeführt.